Schwarzenberger gemeinützige Baugesellschaft mbH

Tochter Gesellschaft der Schwarzenberger Wohnungsgesellschaft mbH

E-Mail

info@swg-schwarzenberg.de

Telefon

03774 13 07 00

Adresse

Grünhainer Straße 32c, 08340 Schwarzenberg

zu Google Maps

Wohnen in Schwarzenberg
Service Schwarzenberger gemeinützige Baugesellschaft mbH
Chronik Schwarzenberger gemeinützige Baugesellschaft mbH
Schwarzenberg
News

Historisch wohnen, modern leben – in Schwarzenberg.

Hausordnung

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
um ein angenehmes und sicheres Zusammenleben aller Hausbewohner zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Regeln der Hausordnung zu beachten:


1. Allgemeines Verhalten

  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Grundlage eines harmonischen Miteinanders.

  • Bitte verhalten Sie sich in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z. B. Treppenhaus, Flur, Keller) rücksichtsvoll und vermeiden Sie unnötigen Lärm.


2. Ruhezeiten

  • Die allgemeinen Ruhezeiten sind werktags von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe).

  • In dieser Zeit bitten wir, laute Tätigkeiten (Musik, Heimwerken etc.) zu unterlassen.


3. Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

  • Das Abstellen von Gegenständen (z. B. Schuhen, Fahrrädern, Kinderwagen, Müllsäcken) im Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

  • Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.


4. Reinigungspflichten

  • Die Mieter sind verpflichtet, ihren Reinigungsanteil (z. B. Treppenhaus, Flur, Kellerzugang) gemäß dem Reinigungsplan einzuhalten.

  • Verschmutzungen im Gemeinschaftsbereich sind umgehend zu beseitigen.


5. Müllentsorgung

  • Müll ist entsprechend der örtlichen Mülltrennungsvorgaben zu entsorgen.

  • Bitte achten Sie auf die korrekte Nutzung der Mülltonnen und vermeiden Sie das Abstellen von Sperrmüll ohne Absprache.


6. Haustiere

  • Haustiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie die Nachbarn nicht belästigen oder gefährden.

  • Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu führen.


7. Sicherheit

  • Haus- und Kellertüren sind aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten.

  • Offenes Feuer (z. B. Kerzen im Treppenhaus, Grillen auf dem Balkon) ist nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften erlaubt.


8. Schäden und Reparaturen

  • Schäden an der Mietsache oder an Gemeinschaftseinrichtungen sind unverzüglich der Hausverwaltung zu melden.

  • Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung der Verwaltung durchgeführt werden.


9. Parken und Verkehr

  • Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

  • Das Abstellen von Fahrzeugen auf Zufahrten, Feuerwehrzufahrten oder Grünanlagen ist untersagt.


10. Schlussbestimmungen

  • Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.

  • Bei wiederholten oder groben Verstößen behalten wir uns weitere Maßnahmen vor.