Hausordnung
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
um ein angenehmes und sicheres Zusammenleben aller Hausbewohner zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Regeln der Hausordnung zu beachten:
1. Allgemeines Verhalten
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Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Grundlage eines harmonischen Miteinanders.
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Bitte verhalten Sie sich in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z. B. Treppenhaus, Flur, Keller) rücksichtsvoll und vermeiden Sie unnötigen Lärm.
2. Ruhezeiten
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Die allgemeinen Ruhezeiten sind werktags von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe).
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In dieser Zeit bitten wir, laute Tätigkeiten (Musik, Heimwerken etc.) zu unterlassen.
3. Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen
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Das Abstellen von Gegenständen (z. B. Schuhen, Fahrrädern, Kinderwagen, Müllsäcken) im Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
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Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
4. Reinigungspflichten
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Die Mieter sind verpflichtet, ihren Reinigungsanteil (z. B. Treppenhaus, Flur, Kellerzugang) gemäß dem Reinigungsplan einzuhalten.
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Verschmutzungen im Gemeinschaftsbereich sind umgehend zu beseitigen.
5. Müllentsorgung
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Müll ist entsprechend der örtlichen Mülltrennungsvorgaben zu entsorgen.
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Bitte achten Sie auf die korrekte Nutzung der Mülltonnen und vermeiden Sie das Abstellen von Sperrmüll ohne Absprache.
6. Haustiere
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Haustiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie die Nachbarn nicht belästigen oder gefährden.
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Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu führen.
7. Sicherheit
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Haus- und Kellertüren sind aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten.
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Offenes Feuer (z. B. Kerzen im Treppenhaus, Grillen auf dem Balkon) ist nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften erlaubt.
8. Schäden und Reparaturen
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Schäden an der Mietsache oder an Gemeinschaftseinrichtungen sind unverzüglich der Hausverwaltung zu melden.
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Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung der Verwaltung durchgeführt werden.
9. Parken und Verkehr
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Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
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Das Abstellen von Fahrzeugen auf Zufahrten, Feuerwehrzufahrten oder Grünanlagen ist untersagt.
10. Schlussbestimmungen
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Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
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Bei wiederholten oder groben Verstößen behalten wir uns weitere Maßnahmen vor.




